Statuten "Verein Innovation Network .ch"

Name, Sitz und Dauer

Unter der Bezeichnung "Verein Innovation Network .ch" nachstehend IN genannt, besteht ein Verein im Sinne der Art. 60ff ZGB mit Sitz in Zürich. Seine Dauer ist unbeschränkt.
 

Zweck

Der Verein IN bezweckt die Stärkung der Produkt-Innovation in der Schweiz durch:

Mitgliedschaft

Als Mitglieder werden vom Vorstand in den Verein IN aufgenommen:

Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Austritt, Ausschluss

Ein Austritt aus dem Verein IN ist jederzeit möglich. Der Austritt wird dem Vorstand schriftlich mitgeteilt oder erfolgt automatisch bei Nichtbezahlung des Jahresbeitrages. Ein Austritt entbindet nicht von der Erfüllung der bis zum Austritt fälligen Verpflichtungen. Mit dem Austritt erlischt jeder Anspruch auf das Vereinsvermögen. Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

Organisation

Die Organe des Vereins IN sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand
  3. Die Rechnungsrevisionsstelle

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung bildet das oberste Organ des Vereins IN. Jedes Mitglied verfügt in der Mitgliederversammlung über eine Stimme. Alle Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst. Vorbehalten bleiben Art. 16 und 17. Jährlich findet mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Vereinsjahres statt. Die Einberufung der ordentlichen wie auch der ausserordentlicher Mitgliederversammlungen erfolgt auf Beschluss des Vorstandes oder auf Begehren von mindestens einem Fünftel der Mitglieder.

Aufgaben der Mitgliederversammlung

Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten selbst. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand tritt zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Er beschliesst mit einfachem Mehr der Anwesenden, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

Präsident

Der Präsident vertritt den Verein IN nach aussen. Er beruft Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ein und leitet diese.

Aufgaben des Vorstandes

Rechnungsrevisionsstelle

Die Mitgliederversammlung wählt für eine zweijährige Amtsdauer eine unabhängige Rechnungsrevisionsstelle. Wiederwahl ist zulässig.
 

Aufgaben der Revisionsstelle

Die Revisionsstelle prüft die Rechnungsführung und den Jahresabschluss und erstattet über das Ergebnis ihrer Prüfung schriftlich Bericht und Antrag an die ordentliche Mitgliederversammlung.

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Kurzjahr und dauert vom 1. April 2005 bis zum 31. Dezember 2005.

Finanzen

Die Einnahmen des Vereins IN bestehen aus:

Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins IN haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Vereinsmitglieder und der Vorstandsmitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins IN ist ausgeschlossen.

Statutenrevision

Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der an der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.

Auflösung

Die Auflösung des Vereins IN bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der an der Mitgliederversammlung gültig abgegebenen Stimmen. Im Falle der Auflösung ist das Vermögen einer Institution zuzuwenden, die sich für ähnliche Ziele einsetzt. Das Vermögen kann auch andern Organisationen oder Personen zugeführt werden, sofern zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen.

Subsidiäres Recht

Im Übrigen finden die entsprechenden Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Anwendung. Diese Statuten sind anlässlich der ausserordentlichen Urabstimmung vom 7. März 2005 genehmigt worden und treten sofort in Kraft.